Seit dem 08.03.2021 ist der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen unter freiem Himmel zur Sportausübung durch Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen zulässig. Für unseren Verein hat die Leichtathletik-Sparte den Betrieb unter diesen Voraussetzungen wieder aufgenommen. Andere Sparten könnten sich dem anschließen, wenn die Regelungen eingehalten werden. Genauere Informationen bitten wir bei den Abteilungsleiterinnen und -leitern zu erfragen

Bedauerlicherweise ist in den Sporthallen des Landkreises zurzeit keine Sportausübung möglich.