Der Landkreis Wittmund hat am 20.10.2021 die Allgemeinverfügung Nr. 12/2021, gültig ab 21.10.2021, erlassen. Darin wird festgestellt, dass im Landkreis Wittmund eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen erreicht ist. Eine Warnstufe wurde noch nicht ausgelöst. Es wird aber angeordnet, dass die erweiterten Schutzmaßnahmen der §§ 8 und 9 der Niedersächsischen Corona-Verordnung (gültig ab 08.10.2021) gelten. Diese beinhaltet u.a. Beschränkungen des Zutritts zu bestimmten Veranstaltungen und Einrichtungen und der Inanspruchnahme von Leistungen auf geimpfte, genesene und getestete Personen. Bisher galt für den Sport, also für unseren Verein, die 3-G-Regelung nicht!- Einhaltung des Schutzabstandes von 1,5 Metern,

- das Tragen von Masken in Innenräumen beim Zugang bzw. nach Beendigung des Sports, 

- die Einhaltung der Hygieneregeln,

- dort, wo möglich, das regelmäßige und ausreichende Lüften.

Es ist bis auf weiteres auch ein Teilnehmernachweis zu führen (Riegenbuch, Teilnehmerliste- Aufbewahrungsfrist drei Wochen, nach einem Monat zu vernichten).

Wittmund, den 22.10.2021

Henning Gralle

1. Vorsitzender