Hinsichtlich des Hallensports (also "drinnen") gibt eine eine Ergänzung durch den Landkreis Wittmund:
 
- optional gilt hier die 2G-Regelung (geimpft, genesen) bei einer Begrenzung von 10 qm/pro Sportler (Person).
 
Nochmals als Erinnerung/Hinweis :
Beim Sport, drinnen, gilt die FFP2-Maskenpflicht, außer direkt beim Sporttreiben!
 
Alle Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter/-innen und Funktioner sind aufgefordert, die Änderung  u m g e h e n d  in ihrem Zuständigkeitsbereich bekanntzugeben/anzuwenden (insbesondere an alle Übungsleiter).
 
Wittmund, 13.12.2021
 
gez.
Henning Gralle
1. Vorsitzender