In der Bekanntgabe des Landkreises Wittmund hat sich eine leichte Änderung ergeben.
Ich gebe nachstehend den Text noch einmal wieder:
 
Sportausübung:
 
Drinnen und draußen
 
- Entweder 2Gplus (Geimpft, Genesen und mindestens negativer Schnelltest oder
  Booster-Impfung sowie Menschen mit einer Durchbruchsinfektion nach vollständiger
  Erst- und Zweitimpfung)
 
- oder (optional) 2G (Geimpft, Genesen) bei Begrenzung von 10 qm/pro Person.
 
Für uns heißt das, alle Sporttreibenden müssen also zumindest geimpft oder genesen sein! Weiterhin gelten die Regelungen unseres Hygienekonzepts und es gilt die FFP2-Maskenpflicht (außer direkt beim Sporttreiben). Zudem bitte ich, sich auch ständig auf der Seite des Landkreises Wittmund, Corona-Informationsportal zu informieren.
 
Wie gehabt, alle Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter/-innen und Funktioner sind aufgefordert, die Anderungen u m g e h e n d  in ihrem Zuständigkeitsbereich bekanntzugeben/anzuwenden.
 
Wittmund 12.01.2022
 
gez.
Henning Gralle
1. Vorsitzender