Bezug: 1) Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Az.: 14 MN 121/22), Vorläufige Außervollzugsetzung der 2-G-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel (Mitteilung vom 25.01.22)

             2) Niedersächsische Corona-Verordnung (gültig ab 15.01.2022, Update 25.01.2022)
 
Mit o.a. Urteil (Bezug 1) hat das Nieders. Oberverwaltungsgericht die bisherige Regelung der Sportausübung unter freiem Himmel (draußen) vorläufig außer Vollzug gesetzt. Bisher galt für diesen Bereich die 2-G-Regelung. Im Umkehrschluss bedeutet dies also, an der Sportausübung unter freiem Himmel (draußen), für uns insbesondere bei der  Leichtathletik,, dem Lauftreff und der Sportabzeichenabnahme, können auch ungeimpfte Personen teilnehmen.
 
Nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung, Stand 25. Januar 2022 ist das wie folgt dargestellt:
 
Sport:
 
- 2Gplus bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen, generell in Duschen/Umkleiden - optional 2G bei Begrenzung
  10qm/pro Person
FFP2-Maskenpflicht  außer beim Sporttreiben
- Dokumentation Kontaktdaten in Hallenschwimmbädern u.ä.
- 3G wenn Sportausübung unerlässlich für Tierwohl
 
Hinweise für die Sportausübung unter freiem Himmel (draußen) sind nicht aufgeführt.
 
Im Corona-Impfportal des Landkreises Wittmund wurde im Bezug auf die Sportausübung noch keine  Änderung vermerkt. Anpassungen dort, werde ich umgehend mitteilen. Weiterhin wichtig, drinnen und draußen, Abstand halten, Masken tragen, Hygienevorschriften einhalten!!!! 
 
Bitte um Beachtung. Die Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter/-innen und Funktioner werden aufgefordert, die Änderung umgehend in ihrem Zuständigkeitsbereich bekanntzugeben.
 
Wittmund, 27. Januar 2022
 
gez. Henning Gralle
1. Vorsitzender