Aktualisierung/Fortschreibung der Corona-Regeln/Hygienekonzept des MTV-Wittmund Stand: 04. März 2022
Bezug: 1) Corona-Informationsportal des Landkreises Wittmund
2) Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 04. März 2022
3) Presse- und Informationsstelle der Nieders. Landesregierung vom 03.03.2022
Ab dem 04. März 2022 gelten gemäß den o.a. Bezügen für den Sport keine Einschränkungen mehr!
Es besteht lediglich weiterhin die FFP2- Maskenpflicht drinnen - außer beim Sporttreiben.
Hingewiesen sei aber nochmals auf den § 2 der Nieders. Corona-Verordnung (Bezug 2):
Allgemeine Verhaltenspflichten
Personen und Gruppen sollen wenn möglich einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.
Ferner werden eine ausreichende Hygiene und das Belüften geschlossener Räume empfohlen.
Und zum Schluss wie immer, bitte um Beachtung und alle Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter/-innen sowie Funktioner
werden aufgefordert, die Änderungen umgehend in ihrem Zuständigkeitsbereich bekanntzugeben.
Wittmund, 04. März 2022
gez. Henning Gralle
1. Vorsitzender